Petition: Kinderrechte unverrückbar in die Verfassung aufnehmen
abgestimmt am
07.07.2011
Zusammenfassung
Eine Gruppe von Abgeordneten fordert, dass die UN‑Kinderrechtskonvention in die österreichische Bundesverfassung aufgenommen wird, um zu verhindern, dass Kinder im Asyl‑ und Fremdenrechtssystem inhaftiert oder abgeschoben werden.
2/3 MehrheitXXIV07.07.2011
Andere
Verfassung
junger Mensch
partizipative Demokratie
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
Kinder dürfen nicht inhaftiert oder abgeschoben werden; die Petition fordert die Aufnahme der UN‑Kinderrechtskonvention in die Bundesverfassung, um das Kindeswohl verbindlich zu schützen.
Der konkrete Fall von zwei achtjährigen Mädchen aus dem Oktober 2010 verdeutlicht, dass aktuelle Asyl‑ und Fremdenrechtsregelungen zu Menschenrechtsverletzungen führen können.
Die bestehenden Asyl‑ und Fremdenrechtsvorschriften seien zu komplex und für Behörden schwer anwendbar, was zu willkürlichen Familienzertrennungen führt.
Über 110 000 Menschen haben die Petition online unterstützt; die Unterzeichner*innen fordern ein parlamentarisches Enquete‑Verfahren zum Thema Kinderrechte in der Verfassung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.