Evaluation des Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetzes
abgestimmt am
21.03.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag verlangt, dass das Bundesministerium bis spätestens 2016 eine Evaluation des Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetzes durchführt, wobei besonders die §§ 6 und 37 geprüft werden sollen.
einfache MehrheitXXIV21.03.2013
Entschließung
Gliedstaat
junger Mensch
Schwerpunkte
Die Evaluation soll beginnen, sobald die Bundesländer die erforderlichen Daten bereitstellen, spätestens jedoch im Laufe des Jahres 2016.
Im Fokus der Evaluierung stehen die Auswirkungen der §§ 6 und 37 des Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetzes, die zentrale Regelungen zur Gefährdungsabklärung und Mitteilungspflicht enthalten.
Die Untersuchung erfolgt im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Jugendwohlfahrt und erfordert enge Zusammenarbeit zwischen Bundesminister, Ländern und Fachverbänden.
Ziel ist es, die Wirksamkeit neuer Schutzmaßnahmen wie das Vier‑Augen‑Prinzip und einheitliche Standards für private Träger zu prüfen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.