Einbindung von Art. 24 der UN‑Behindertenrechtskonvention in die neue Pädagogikerausbildung
abgestimmt am
12.06.2013
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die öffentlichen Universitäten anweist, bei der neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und inklusive Pädagogik in den Curricula zu verankern.
einfache MehrheitXXIV12.06.2013
Entschließung
Vereinte Nationen
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung soll sicherstellen, dass die Universitäten bei der neuen Pädagogikerausbildung die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.
Die Curricula sollen inklusive Pädagogik stärker einbinden, wobei die übrigen Ziele und Aufgaben der Universitäten abgewogen werden.
Universitäten werden aufgefordert, bei der Erstellung von Leistungsvereinbarungen auf die Vorgaben zur Inklusion zu achten.
Der Antrag appelliert an die Allgemeinheit, dass die neue Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen inklusiv gestaltet wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.