Der Entschließungsantrag fordert, dass die Verwaltungskosten bei der Registrierung von Angehörigen der Gesundheitsberufe nicht den Fachpersonen in Rechnung gestellt werden, dass der Bund keinen Kostenersatz an die Bundesarbeitskammer leistet und dass alle Berufsangehörigen gleich behandelt werden, unabhängig von ihrer AK‑Mitgliedschaft.
einfache MehrheitXXIV03.07.2013
Entschließung
Gesundheit
Berufsverband
Schwerpunkte
Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit der Registrierung von Gesundheitsberufen entstehen, dürfen nicht den Fachpersonen in Rechnung gestellt werden.
Der Bund leistet keinen Kostenersatz an die Bundesarbeitskammer (BAK) für die Durchführung der Registrierung.
Alle Angehörigen der Gesundheitsberufe sollen unabhängig von ihrer AK‑Mitgliedschaft gleich behandelt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.