Verbesserung des Umgangs mit Auskunftspersonen und Schutz der parlamentarischen Integrität
abgestimmt am
11.12.2009
Zusammenfassung
Der Untersuchungsausschuss fordert die Bundesregierung auf, Maßnahmen zum Schutz von Auskunftspersonen, zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei Ausschussmitgliedern und zur Stärkung der Kontrolle über Staatsanwaltschaften zu ergreifen. Zudem soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, um Abgeordnete über mögliche ausländische Einflussnahmen zu informieren.
einfache MehrheitXXIV11.12.2009
Entschließung
Strafrecht
direkt gewählte Kammer
parlamentarische Immunität
parlamentarischer Ausschuss
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll in allen betroffenen Ressorts Maßnahmen ergreifen, um die Würde von Auskunftspersonen zu schützen und aggressive Befragungen zu verhindern.
Abgeordnete, die selbst von den Untersuchungen betroffen sind, sollen nicht als Mitglieder des Untersuchungsausschusses nominiert werden; stattdessen sollen bessere Instrumente für den Vorsitzenden und den Verfahrensanwalt bereitgestellt werden.
Die erweiterten Befugnisse der Staatsanwaltschaft müssen mit einem gesteigerten Verantwortungsbewusstsein einhergehen; das Justizministerium soll Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen fördern.
Das Weisungsrecht der Justizministerin soll genutzt werden, um festgestellte Missstände zu beheben; zudem ist eine jährliche Berichtspflicht über die Ausübung dieses Rechts vorgesehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.