Beschleunigung der Europäischen Bürgerinitiative – Forderungen des Nationalrats
abgestimmt am
19.05.2010
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass das EU‑Instrument der Europäischen Bürgerinitiative schneller nutzbar wird, indem die Mindestanzahl beteiligter Mitgliedstaaten gesenkt, digitale Verifizierungspflichten eingeführt und klare Fristen für die Kommission festgelegt werden.
einfache MehrheitXXIV19.05.2010
Entschließung
Europäische Union
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Mindestanzahl der beteiligten EU‑Mitgliedstaaten soll von einem Drittel auf sechs Staaten reduziert werden.
Die Verifizierung von Unterstützer*innen soll ausschließlich über digitale Signaturen (Bürgerkarte) erfolgen, die einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt sind.
Die Europäische Kommission muss nach positiver Bewertung einer Bürgerinitiative innerhalb einer klar festgelegten Frist (z. B. drei Monate) einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorlegen.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Initiative soll deutlich früher erfolgen, nicht erst nach Erreichen von 300 000 Unterschriften.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.