Gleichberechtigte Verwendung des Deutschen als EU‑Verfahrenssprache
abgestimmt am
21.01.2009
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Deutsch neben Englisch und Französisch als gleichberechtigte Verfahrenssprache in der EU genutzt wird, weil es die am häufigsten gesprochene Muttersprache ist. Die Abgeordneten bitten die Bundesregierung, sich auf EU‑Ebene für diese Gleichstellung einzusetzen.
einfache MehrheitXXIV21.01.2009
Entschließung
Europäische Union
Schwerpunkte
Deutsch wird von rund 100 Millionen Menschen in der EU als Muttersprache gesprochen und sollte deshalb gleichberechtigt zu Englisch und Französisch verwendet werden.
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU‑Ebene für die stärkere Nutzung des Deutschen einzusetzen.
Deutsch ist bereits eine von 23 EU‑Amtssprachen, wird aber im täglichen Amtsverkehr zu wenig genutzt.
Eine Gleichstellung würde die kulturelle Vielfalt der EU stärken und das Zugehörigkeitsgefühl deutscher Bürger erhöhen.
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