Bewertungsrichtlinien für Jagdgatter und Trockenheit im Einheitswert
abgestimmt am
13.11.2012
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, für Jagdgatter einen Zuschlag von 300 € pro Hektar einzuführen und bei Jahresniederschlägen unter 600 mm Trockenheitsabschläge von bis zu 10 % auf den Einheitswert zu gewähren – beides ab dem 1. Januar 2014.
einfache MehrheitXXIV13.11.2012
Entschließung
Steuerwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Ein Zuschlag von 300 € pro Hektar wird für Jagdgatter eingeführt, um die überdurchschnittlichen Erträge aus intensiver Jagdnutzung im Einheitswert zu berücksichtigen.
Bei Jahresniederschlägen unter 600 mm werden Trockenheitsabschläge von bis zu 10 % auf den Einheitswert gewährt (unter 500 mm –10 %, unter 550 mm –6 %, unter 600 mm –2 %).
Die Bewertungsrichtlinien sollen die Ableitung von Vergleichsbetrieben regeln, damit die neuen Jagdgatter‑ und Trockenheitszuschläge einheitlich angewendet werden können.
Die jährlichen Niederschlagsmessungen der ZAMG werden in das IT‑System der Finanzverwaltung integriert, sodass die Trockenheitsabschläge automatisch berücksichtigt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.