Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, sodass die Mitglieder der Volksanwaltschaft künftig durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren und eine qualifikationsbasierte Auswahlkommission ernannt werden. Zusätzlich wird der Vorsitz jährlich nach dem Lebensalter rotiert und ein klares Verfahren für vorzeitige Nachbesetzungen festgelegt.2/3 Mehrheit XXV 23.04.2015
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Ein öffentliches Ausschreibungsverfahren wird eingeführt; die Bewerber werden von einer Auswahlkommission aus Verfassungs‑ und Verwaltungsexperten sowie Vertretern der Zivilgesellschaft nach fachlichen Kriterien bewertet.
- Die Bewerber müssen sich einer öffentlichen Anhörung im Hauptausschuss stellen, bevor der Nationalrat über die Auswahl abstimmt.
- Der Vorsitz der Volksanwaltschaft wechselt jährlich, beginnend mit dem ältesten Mitglied, um eine regelmäßige Rotation sicherzustellen.
- Fällt ein Mitglied vorzeitig aus, wird ein neues Mitglied nach dem Verfahren des Absatz 2 gewählt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.