Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine gesetzliche Verpflichtung, im ORF-Publikumsbeirat eine Person mit Behinderung als Selbstvertreterin oder Selbstvertreter zu bestellen, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.einfache Mehrheit XXV 24.01.2017
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
- Aktuell ist im ORF-Publikumsbeirat keine Person mit Behinderung vertreten.
- Die aktuelle Situation widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention zur Selbstvertretung.
- Das geltende ORF-Gesetz regelt die Vorschläge für die Mitglieder des Beirats, sieht aber keine verpflichtende Selbstvertretung vor.
- Es wird gefordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf erstellt, der die Bestellung eines Selbstvertreters für Menschen mit Behinderungen im Beirat verpflichtend macht.
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