Verpflichtende Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen im ORF-Publikumsbeirat

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine gesetzliche Verpflichtung, im ORF-Publikumsbeirat eine Person mit Behinderung als Selbstvertreterin oder Selbstvertreter zu bestellen, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
einfache Mehrheit XXV 24.01.2017
Entschließung
Hörfunk
Fernsehen

Schwerpunkte

  • Aktuell ist im ORF-Publikumsbeirat keine Person mit Behinderung vertreten.
  • Die aktuelle Situation widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention zur Selbstvertretung.
  • Das geltende ORF-Gesetz regelt die Vorschläge für die Mitglieder des Beirats, sieht aber keine verpflichtende Selbstvertretung vor.
  • Es wird gefordert, dass die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf erstellt, der die Bestellung eines Selbstvertreters für Menschen mit Behinderungen im Beirat verpflichtend macht.
Relevante Medienberichte
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