Stärkung des Minderheitsrechts bei Untersuchungsausschüssen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass eine Minderheit von Abgeordneten Untersuchungsausschüsse selbst einsetzen kann, ohne auf die Zustimmung der Parlamentsmehrheit angewiesen zu sein.
2/3 Mehrheit XXV 11.12.2014
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Stärkung der Kontrollrechte von Minderheiten im Parlament.
  • Einsetzung eines Untersuchungsausschusses allein durch das Verlangen von 20 Abgeordneten oder eines gesamten Klubs.
  • Einzelne Mitglieder eines Ausschusses sollen das Recht erhalten, Beweise oder Akten direkt anzufordern.
  • Verfassungsrechtliche Verankerung der neuen Regelungen zur Einsetzung von Ausschüssen.

Reden

22 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:19 min
Bundes-Verfassungsgesetz, Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, Strafgesetzbuch, Strafprozeßordnung 1975, Nationalrats-Wahlordnung 1992 u.a. Ges. sowie GOG 1975, Änd.
5:17 min
Bundes-Verfassungsgesetz, Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, Strafgesetzbuch, Strafprozeßordnung 1975, Nationalrats-Wahlordnung 1992 u.a. Ges. sowie GOG 1975, Änd.
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