Zusammenfassung
Der Antrag fordert mehr Transparenz für die Volksanwaltschaft, indem Empfehlungen und die Reaktionen der Behörden darauf öffentlich gemacht werden müssen.2/3 Mehrheit XXV 17.06.2015
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Die Volksanwaltschaft soll ihre Empfehlungen an Behörden öffentlich machen.
- Behörden müssen innerhalb einer festgesetzten Frist auf Empfehlungen reagieren.
- Wenn eine Behörde einer Empfehlung nicht folgt, muss sie dies schriftlich begründen.
- Es wird eine verbindliche Frist von acht Wochen für die Antwort der Behörden eingeführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.