Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Vertagung von Anträgen in Ausschüssen auf maximal zwei Mal mit einer Dauer von jeweils höchstens sechs Monaten zu begrenzen.einfache Mehrheit XXV 14.10.2015
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Einführung von zeitlichen Beschränkungen für die Vertagung von Vorlagen in Ausschüssen.
- Eine Vertagung darf höchstens zweimal erfolgen.
- Jede Vertagung darf maximal sechs Monate dauern.
- Ziel ist es, das 'unendliche Aufschieben' von Anträgen durch Oppositionsparteien zu verhindern.
Reden
5 Reden insgesamt
Pro
Contra
Pendl Otto
SPÖ
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.