Begrenzung der Vertagung von Ausschussvorlagen

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, die Vertagung von Anträgen in Ausschüssen auf maximal zwei Mal mit einer Dauer von jeweils höchstens sechs Monaten zu begrenzen.
einfache Mehrheit XXV 14.10.2015
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Einführung von zeitlichen Beschränkungen für die Vertagung von Vorlagen in Ausschüssen.
  • Eine Vertagung darf höchstens zweimal erfolgen.
  • Jede Vertagung darf maximal sechs Monate dauern.
  • Ziel ist es, das 'unendliche Aufschieben' von Anträgen durch Oppositionsparteien zu verhindern.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
Antrag 1207/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
1:19 min
Antrag 1207/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
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