Recht auf Neuberechnung des Besoldungsdienstalters für im Dienst befindliche öffentlich Bedienstete
abgestimmt am
10.12.2015
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern zu führen, um bereits im Dienst befindlichen öffentlich Bediensteten eine Neuberechnung ihres Besoldungsdienstalters zu ermöglichen. Ziel ist es, die Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft auch für ältere Beschäftigte zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXV10.12.2015
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Es besteht eine Ungleichbehandlung zwischen Bediensteten, die vor Februar 2015 im Dienst waren, und neuen Mitarbeitern.
Neue Mitarbeiter können bis zu zehn Jahre Erfahrung aus der Privatwirtschaft anrechnen lassen.
Für bereits im Dienst befindliche Personen ist eine solche Anrechnung aktuell rechtlich ausgeschlossen.
Der Antrag weist auf mögliche Verstöße gegen EU-Recht hin, da die Nichtanrechnung eine Schlechterstellung darstellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.