Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Begutachtungsgesetz, das eine Mindestfrist von sechs Wochen für die öffentliche Stellungnahme zu Regierungsentwürfen sowie die Veröffentlichung der Stellungnahmen vorschreibt.einfache Mehrheit XXV 03.03.2016
Gesetz
direkt gewählte Kammer
Schwerpunkte
- Einführung einer verbindlichen Mindestfrist von sechs Wochen für die öffentliche Begutachtung von Regierungsentwürfen.
- Die Begutachtungsfrist beginnt offiziell mit der Veröffentlichung des Entwurfs und dem Aufruf zur Abgabe von Stellungnahmen.
- Alle während der Frist eingegangenen Stellungnahmen müssen durch die Parlamentsdirektion veröffentlicht werden.
- Es muss öffentlich gemacht werden, welche spezifischen Personen oder Organisationen zur Stellungnahme aufgefordert wurden.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.