Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Kopien von Pflegegeld-Bescheiden auch an die Betreiber von Pflegeheimen geschickt werden können, um Fristversäumnisse bei Bewohnern zu verhindern.einfache Mehrheit XXV 07.07.2015
Entschließung
Verwaltungsrecht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Aktuelle Bescheide werden ausschließlich an den Hauptwohnsitz der Antragsteller geschickt.
- Bewohner von Pflegeheimen riskieren das Verpassen von Fristen bei negativen Entscheidungen.
- Die Regelung betrifft die Zustellung von Bescheiden gemäß den geltenden Bestimmungen zum Pflegegeld.
- Es soll ermöglicht werden, Kopien der Bescheide an die Träger der Pflegeeinrichtung zu senden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.