Zugang zu Polytechnischen Schulen für Jugendliche ohne Schulabschluss

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Schulabschluss den Besuch von Polytechnischen Schulen.
einfache Mehrheit XXV 28.06.2017
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Schwerpunkte

  • Ermöglichung des Besuchs von Polytechnischen Schulen für Jugendliche ohne Schulabschluss.
  • Die Regelung gilt für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Schüler ohne nachgewiesenen Abschluss dürfen Polytechnische Schulen besuchen, sofern sie unter 18 Jahre alt sind.
  • Ziel ist die Förderung der Sprachkenntnisse und die Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung.

Reden

20 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:24 min
Bildungsreformgesetz 2017
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