Zusammenfassung
Einführung von Gruppenklagen und Musterverfahren zur effizienteren Rechtsdurchsetzung bei Massenschäden.einfache Mehrheit XXV 28.10.2015
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Einführung von Gruppenverfahren für mindestens drei Personen mit insgesamt mindestens 50 Ansprüchen gegen denselben Beklagten.
- Betroffene können sich innerhalb einer bestimmten Frist einem laufenden Gruppenverfahren anschließen (Beitritt).
- Ein gewählter Gruppenvertreter übernimmt die rechtliche Vertretung und muss die Teilnehmer regelmäßig informieren.
- Einführung von Musterverfahren, bei denen Verbände Klagen für eine große Anzahl ähnlicher Fälle führen können.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.