Stärkung der Kontrollrechte von Untersuchungsausschüssen gegenüber staatlichen Unternehmen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass auch staatliche Unternehmen verpflichtet werden müssen, Untersuchungsausschüssen alle notwendigen Unterlagen vorzulegen.
einfache Mehrheit XXV 10.12.2015
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Pflicht zur Aktenvorlage auf staatliche Unternehmen.
  • Die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Unterlagen wird explizit auf Unternehmen ausgeweitet, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen.
  • Es wird eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um ungenügende Mitwirkung bei der Informationspflicht zu korrigieren.
  • Der Verfassungsgerichtshof kann angerufen werden, um über die Rechtmäßigkeit einer Verweigerung der Unterlagenlage zu entscheiden.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
3:14 min
Antrag 1415/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
1:38 min
Antrag 1415/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
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