Streichung der Bezeichnung „g.g.A.“ zur Vermeidung von Verbrauchertäuschung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Abschaffung der Bezeichnung „g.g.A.“, da diese Konsumenten über die tatsächliche Herkunft von Lebensmitteln täuschen kann.
einfache Mehrheit XXV 12.11.2015
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Schwerpunkte

  • Kritik an der Bezeichnung „g.g.A.“, da diese den Eindruck erweckt, alle Bestandteile kämen aus der Region, was nicht zwingend der Fall ist.
  • Unterscheidung zwischen der weniger strengen geografischen Angabe und der strengen Ursprungsbezeichnung (g.U.).
  • Hinweis auf das Verbot irreführender Angaben bei Lebensmitteln im geltenden Gesetz.
  • Forderung an die Bundesregierung, die Streichung der Bezeichnung auf EU-Ebene zu erwirken und nationale Maßnahmen zur Verbraucherschutzverbesserung zu setzen.

Eingebracht von

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