Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass angehende Richter und Staatsanwälte verpflichtend mindestens drei Monate lang praktische Erfahrungen bei der Exekutive (z. B. Polizei) sammeln müssen.einfache Mehrheit XXV 28.06.2016
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Einführung eines verpflichtenden Ausbildungsdienstes für angehende Richter und Staatsanwälte im Bereich der Exekutive.
- Die Dauer dieses praktischen Einsatzes soll mindestens drei Monate betragen.
- Ziel ist es, die Kluft zwischen der theoretischen Ausbildung und der praktischen Realität der Polizeiarbeit zu verringern.
- Die Maßnahme soll die Qualität und Nachvollziehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen nachhaltig verbessern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.