Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für die Abschaffung der Bezeichnung „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) einzusetzen, um Verbraucher nicht über die tatsächliche Herkunft von Rohstoffen zu täuschen.
einfache MehrheitXXV29.03.2017
Entschließung
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Unterscheidung zwischen verschiedenen EU-Qualitätsgütezeichen wie der geschützten Ursprungsbezeichnung und der geografischen Angabe.
Die Definition der geografischen Angabe erlaubt es, dass nur ein Verarbeitungsschritt im Gebiet erfolgt, während die Rohstoffe woanders herkommen können.
Es besteht die Gefahr, dass Konsumenten durch regionale Namen fälschlicherweise die Herkunft aller Inhaltsstoffe annehmen.
Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der g.g.A.-Bezeichnung einsetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.