Verlängerung der Jugendhilfen für junge Erwachsene

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Verlängerung von Jugendhilfen bis zum 21. Lebensjahr, um jungen Erwachsenen den Übergang in ein selbstständiges Leben zu erleichtern.
einfache Mehrheit XXV 10.05.2017
Gesetz
junger Mensch
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Ermöglichung von Hilfen für junge Erwachsene nach Erreichen der Volljährigkeit.
  • Die Unterstützung kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gewährt werden.
  • Voraussetzung ist, dass bereits zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr Erziehungshilfen in Anspruch genommen wurden.
  • Die Hilfen müssen notwendig sein, um die Selbstständigkeit und den Erfolg bisheriger Maßnahmen zu sichern.

Reden

5 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:16 min
Antrag 146/A - Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 - B-KJHG 2013
2:19 min
Antrag 146/A - Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 - B-KJHG 2013
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