Verschärfung der Wählbarkeit und des Amtsverlusts für Staatsorgane
abgestimmt am
28.04.2016
Zusammenfassung
Dieses Gesetz verschärft die Regeln für die Wählbarkeit von Politikern und stellt sicher, dass der Verlust der Wählbarkeit durch strafrechtliche Verurteilungen auch zum automatischen Verlust hoher Staatsämter führt.
2/3 MehrheitXXV28.04.2016
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
Verschärfung der Strafmaßstäbe für die Wählbarkeit: Wer wegen vorsätzlicher Straftaten zu einer gewissen Freiheitsstrafe verurteilt wird, verliert die Fähigkeit, politische Ämter zu bekleiden.
Ausweitung des Amtsverlusts auf alle höchsten Staatsorgane, einschließlich Bundespräsident, Bundesregierung und Staatssekretäre.
Einrichtung eines klaren Verfahrens beim Verfassungsgerichtshof, um den Verlust der Wählbarkeit direkt in den Verlust des Amtes umzumünzen.
Festlegung von Mindeststandards für die Bundesländer, damit die Regeln zur Wählbarkeit in den Landtagen nicht lockerer sind als auf Bundesebene.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.