Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass ausgebildete Ersthelfer (First Responder) im Notfall auch das Blaulicht auf ihren privaten Fahrzeugen nutzen dürfen.einfache Mehrheit XXV 09.04.2015
Entschließung
Straßenverkehr
Schwerpunkte
- Anerkennung der wichtigen Rolle von First Respondern in der Notfallversorgung.
- Hinweis auf die aktuelle rechtliche Situation im Kraftfahrgesetz, die diese Gruppe derzeit nicht umfasst.
- Problemstellung: Fehlende Erlaubnis für die Nutzung von Blaulicht auf Privatfahrzeugen im Vergleich zu Rettungsdienstfahrzeugen.
- Konkrete Forderung an das Verkehrsministerium zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Blaulichtnutzung durch First Responder.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.