Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass auch Eltern, die keinen Geldunterhalt leisten, aber Kinderbetreuungskosten tragen, diese steuerlich absetzen können.einfache Mehrheit XXV 05.10.2016
Entschließung
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Aktuell können Kinderbetreuungskosten bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
- Die Absetzbarkeit ist derzeit an die Bedingung geknüpft, dass ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
- Eltern, die in einem Wechselmodell leben und keinen Geldunterhalt zahlen, aber Betreuungskosten tragen, werden aktuell benachteiligt.
- Die Bundesregierung soll eine Änderung des Steuergesetzes vorbereiten, um diese Lücke zu schließen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.