Novelle des Luftfahrtgesetzes: Flexiblere Regeln für Außenlandungen und Freizeitflüge
abgestimmt am
07.07.2016
Zusammenfassung
Änderung des Luftfahrtgesetzes zur Erleichterung von Außenlandungen bei unvorhersehbaren Einsätzen und zur Vereinfachung von Freizeitflügen außerhalb von Siedlungen.
einfache MehrheitXXV07.07.2016
Gesetz
Luftverkehr
Schwerpunkte
Einführung allgemeiner Bewilligungen für Landungen und Starts, wenn der genaue Ort vorab nicht feststeht.
Diese Bewilligungen sind nur zulässig, wenn öffentliche Interessen (wie Lärmschutz oder Naturschutz) gewahrt bleiben.
Fallschirmspringer und Heißluftballonfahrer benötigen außerhalb von Siedlungen keine spezielle Bewilligung mehr, sofern der Landegrundstückseigentümer zustimmt.
Das Verbot von Feuerwerk in Sicherheitszonen gilt nun spezifisch während der aktiven Betriebszeiten eines Flugplatzes.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.