Deckelung der Agrarförderungen auf 50.000 Euro pro Betrieb

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine jährliche Förderobergrenze von 50.000 Euro für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie eine strikte Trennung zwischen der Förderung aktiver Bauern und Industrieunternehmen.
einfache Mehrheit XXV 21.06.2017
Entschließung
Europäische Union
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Einführung einer jährlichen Förderobergrenze von 50.000 Euro pro land- und forstwirtschaftlichem Betrieb.
  • Gezielte Unterstützung für aktive Landwirte statt für Großbetriebe.
  • Ausschluss von Industrieunternehmen und Handelsketten von der Inanspruchnahme von Agrarförderungen.
  • Verhinderung von Förderungen an öffentliche Körperschaften aus dem Agrarbudget.

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