Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, die Wahlfreiheit zwischen Hebammen und ÄrztInnen bei der Schwangerenvorsorge zu stärken, damit Frauen keine finanziellen Nachteile beim Kinderbetreuungsgeld erleiden.einfache Mehrheit XXV 31.05.2017
Entschließung
Gesundheit
Schwerpunkte
- Aktuell entstehen finanzielle Nachteile beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes, wenn Hebammen statt ÄrztInnen die Vorsorge übernehmen.
- Hebammen sind medizinisch qualifiziert, um alle im Rahmen der Vorsorge vorgesehenen Untersuchungen durchzuführen.
- Das geltende Gesetz schreibt für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes derzeit zwingend ärztliche Untersuchungen vor.
- Die Bundesregierung soll einen Vorschlag einbringen, der die Wahlfreiheit zwischen Hebammen und ÄrztInnen bei normalen Schwangerschaften ohne finanzielle Folgen ermöglicht.
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