Zusammenfassung
Der Antrag fordert mehr Rechtssicherheit für Studierende bei der Bewertung von Abschlussarbeiten und die Möglichkeit, externe Prüfer einzusetzen.einfache Mehrheit XXV 22.02.2017
Gesetz
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Verbesserung der Objektivität bei Prüfungen durch die Einbeziehung externer Experten.
- Bei der zweiten Wiederholung einer Prüfung soll nach Möglichkeit eine Prüferin oder ein Prüfer von einer anderen Universität angefordert werden können.
- Einführung einer Möglichkeit, negative Beurteilungen wissenschaftlicher Arbeiten anzufechten, wenn diese schwere Mängel aufweisen.
- Die Regelung gilt für Master-, Diplom- und Dissertationen, jedoch nicht für Bachelorarbeiten, die als Lehrveranstaltungen gelten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.