Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Zuständigkeit der GIS GmbH für die Einhebung von Rundfunkgebühren einzuschränken, sodass sie nur noch für Bundesgebühren zuständig ist.einfache Mehrheit XXV 31.01.2017
Gesetz
Hörfunk
Fernsehen
Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für die Einhebung der Gebühren soll neu geregelt werden.
- Die GIS GmbH soll künftig nur noch für die Einbringung der Bundesgebühren und des Programmentgelts zuständig sein.
- Die Entscheidung über Befreiungsanträge bleibt im Zuständigkeitsbereich der Gesellschaft.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.