Reform der Parteienfinanzierung zur Sanierung des Parlaments

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt eine deutliche Deckelung und Reduktion der staatlichen Parteienförderung auf Bundes- und Landesebene vor, um Mittel für die Sanierung des Parlamentsgebäudes freizumachen.
einfache Mehrheit XXV 27.03.2014
Gesetz
Politische Partei
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Begrenzung der Bundesparteienförderung auf maximal 4,60 Euro pro Wahlberechtigtem.
  • Festlegung eines Höchstbetrags für die Landesparteienförderung von 17 Euro pro Wahlberechtigtem.
  • Jährliche Reduktion der Bundesparteienförderung um ca. 3,33 Millionen Euro im Zeitraum von 2015 bis 2042.
  • Abschaffung bestehender Regelungen zur automatischen Anpassung der Förderbeträge.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
Antrag 202/A - Parteiengesetz und Parteien-Förderungsgesetz, Änd.
2:59 min
Antrag 202/A - Parteiengesetz und Parteien-Förderungsgesetz, Änd.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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