Einführung einer Mindest‑Begutachtungsfrist von vier Wochen für Regierungsvorlagen

Zusammenfassung

Der Initiativantrag ändert das Geschäftsordnungsgesetz, indem er eine Mindest‑Begutachtungsfrist von vier Wochen für Regierungsvorlagen festlegt, um mehr Zeit für parlamentarische und öffentliche Diskussionen zu schaffen.
einfache Mehrheit XXV 27.03.2014
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Der Antrag fügt eine neue Regelung in § 44 Abs. 1 ein, die die Begutachtungsfrist für Regierungsvorlagen verlängert, wenn sie weniger als vier Wochen beträgt.
  • Die vorgeschlagene Mindestfrist von vier Wochen soll sicherstellen, dass Gesetzesentwürfe ausreichend diskutiert und von Expert*innen sowie Interessengruppen geprüft werden können.
  • Durch die Festlegung einer generellen Frist wird verhindert, dass kurze Fristen die öffentliche Diskussion mit Bürger*innen und Verbänden umgehen.
  • Der Antrag sieht vor, dass die erste Lesung eines Gesetzentwurfs innerhalb von drei Monaten nach Einbringung stattfinden muss.

Reden

4 Reden insgesamt

Pro
Contra
1:18 min
Antrag 212/A - Geschäftsordnungsgesetz, Änd.
1:00 min
Antrag 212/A - Geschäftsordnungsgesetz, Änd.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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