Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Anpassung des Familienlastenausgleichsgesetzes, damit auch psychische Beeinträchtigungen bei volljährigen Kindern den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe rechtlich absichern.einfache Mehrheit XXV 16.05.2017
Entschließung
Mensch mit Behinderung
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Anerkennung von psychischen Erkrankungen als Behinderung im Familienlastenausgleichsgesetz.
- Die aktuelle Regelung für die erhöhte Familienbeihilfe schließt psychische Beeinträchtigungen bereits explizit ein.
- In anderen Abschnitten des Gesetzes werden für volljährige Kinder jedoch nur körperliche und geistige Behinderungen genannt.
- Ziel ist die Angleichung der Definitionen, um Diskriminierung zu verhindern und internationale Standards einzuhalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.