Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine schnelle und bürokratiearme Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung, um Unternehmen vor Rechtsunsicherheit und extrem hohen Strafen zu schützen.
einfache Mehrheit XXV 16.05.2017
Entschließung
Handel
Industrie
Informatik
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

In Kraft ab 25.05.2018 (Datum des Inkrafttretens der EU-DSGV nach dem Text.)
  • Zeitnahe Umsetzung der EU-Datenschutzregeln zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit.
  • Vermeidung von zusätzlichen nationalen Auflagen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen.
  • Schutz der Unternehmen vor extrem hohen Bußgeldern und existenzbedrohenden Kosten.
  • Ermöglichung von Möglichkeiten zur rechtssicheren Vorab-Prüfung der Einhaltung von Regeln.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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