Zusammenfassung
Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 10,10 € pro Stunde sowie verpflichtende Urlaubs- und Weihnachtsgelder für alle unselbstständig Erwerbstätigen.einfache Mehrheit XXV 07.06.2017
Gesetz
Einkommen
Bürgerliches Recht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
- Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze von 10,10 Euro pro Stunde.
- Jährliche automatische Anpassung des Mindestlohns basierend auf der Lohnentwicklung.
- Gesetzlicher Anspruch auf eine Urlaubsbeihilfe und eine Weihnachtsremuneration (je 100 % des Lohns).
- Das Gesetz soll bereits ab Juli 2017 in Kraft treten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.