Zusammenfassung
Ermöglichung einer freiwilligen Vollversicherung für geringfügig Beschäftigte zur besseren sozialen Absicherung.einfache Mehrheit XXV 29.06.2017
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Einführung einer neuen Option für geringfügig Beschäftigte, sich voll sozialversichert zu lassen.
- Die Versicherung kann auf Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder durch Kollektivverträge geregelt werden.
- Die Beiträge zur Versicherung müssen auf Basis des tatsächlichen Einkommens berechnet werden.
- Anpassung des Arbeitsverfassungsgesetzes, um die neuen Vereinbarungen rechtlich abzusichern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.