Gruppenverfahrengesetz

Zusammenfassung

Einführung von Gruppenverfahren und Musterklagen zur effizienten Bewältigung von Massenschadensfällen sowie Einführung einer Gewinnabschöpfung.
einfache Mehrheit XXV 20.09.2017
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2018
  • Einführung von Gruppenverfahren für mindestens zehn betroffene Personen bei gleichartigen Rechtsfragen.
  • Mindestanzahl von zehn Personen ist für die Einleitung eines Gruppenverfahrens erforderlich.
  • Betroffene können sich innerhalb von vier Monaten nach Bekanntmachung einem Verfahren anschließen.
  • Ein Gruppenvertreter wird vom Gericht bestellt, um die Interessen der Gruppe zu wahren.
Relevante Medienberichte
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