Zusammenfassung
Einführung von Gruppenverfahren und Musterklagen zur effizienten Bewältigung von Massenschadensfällen sowie Einführung einer Gewinnabschöpfung.einfache Mehrheit XXV 20.09.2017
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2018
- Einführung von Gruppenverfahren für mindestens zehn betroffene Personen bei gleichartigen Rechtsfragen.
- Mindestanzahl von zehn Personen ist für die Einleitung eines Gruppenverfahrens erforderlich.
- Betroffene können sich innerhalb von vier Monaten nach Bekanntmachung einem Verfahren anschließen.
- Ein Gruppenvertreter wird vom Gericht bestellt, um die Interessen der Gruppe zu wahren.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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