Verbesserung des Kinderunterhalts in der Sozialhilfe und Kaufkraftanpassung der Familienbeihilfe

Zusammenfassung

Der Antrag sieht höhere Unterhaltsbeträge für Kinder in der Sozialhilfe vor und passt die Familienbeihilfe für Kinder im EU-Ausland an das dortige Preisniveau an.
einfache Mehrheit XXV 04.10.2017
Gesetz
Familie

Schwerpunkte

  • Einführung neuer, höherer monatlicher Beträge zur Sicherung des Kinderunterhalts in der Sozialhilfe.
  • Die neuen Beträge für Kinder unter 6 Jahren, von 7 bis 14 Jahren und von 15 bis 18 Jahren werden festgeschrieben.
  • Die Unterhaltsbeträge werden jährlich automatisch an die allgemeine Teuerungsrate angepasst.
  • Familienbeihilfe für Kinder im EU/EWR-Ausland wird ab dem 1. Jänner 2019 an das jeweilige Preisniveau angepasst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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