Ausgleich für Nachtdienste im Exekutivdienst

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für Beamte im Exekutivdienst, die Nachtdienste leisten. Es geht um Zeitguthaben oder finanzielle Entschädigung.
einfache Mehrheit XXV 04.10.2017
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Sicherheit
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Forderung an die Bundesregierung, bereits vereinbarte Ausgleichsmaßnahmen für Nachtdienste im Exekutivdienst umzusetzen.
  • Einführung eines Zeitguthabens von 1,5 Stunden für jeden geleisteten Nachtdienst.
  • Das Zeitguthaben kann beansprucht werden, wenn mindestens 15 Nachtdienste in einem Kalenderjahr geleistet wurden.
  • Ein Nachtdienst gilt als Arbeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr mit einer Dauer von mindestens vier Stunden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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