Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ersatzpflege-Zuschüsse
abgestimmt am
09.07.2014
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, pflegenden Angehörigen einen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für eine Ersatzpflege einzuräumen. Dies soll sicherstellen, dass Entlastung auch dann möglich ist, wenn Angehörige selbst krank oder im Urlaub sind.
einfache MehrheitXXV09.07.2014
Gesetz
soziale Sicherheit
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
Einführung eines gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Zuschüsse zur Finanzierung einer Ersatzpflege.
Die Unterstützung richtet sich an Angehörige, die seit mindestens einem Jahr eine pflegebedürftige Person betreuen.
Der Anspruch gilt bei Pflegegeldstufe 3 oder bei Demenz bzw. minderjährigen Personen ab Pflegegeldstufe 1.
Die Entlastung kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderen wichtigen Gründen verhindert ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.