Förderung älterer Arbeitnehmer und Senkung der Lohnnebenkosten
abgestimmt am
27.03.2014
Zusammenfassung
Das Gesetz fördert die Integration älterer Arbeitnehmer über 50 Jahre und senkt gleichzeitig die Lohnnebenkosten durch reduzierte Versicherungsbeiträge.
einfache MehrheitXXV27.03.2014
Gesetz
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Gezielte finanzielle Unterstützung für Arbeitssuchende über 50 Jahre, die bereits seit mindestens 180 Tagen beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind.
Festlegung von Obergrenzen für die Mittel zur Förderung älterer Arbeitnehmer: 100 Mio. Euro in den Jahren 2014 und 2015 sowie 150 Mio. Euro im Jahr 2016.
Senkung des Zuschlags zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag für den Insolvenz-Entgelt-Fonds ab dem Jahr 2015 auf 0,45 Prozent.
Anpassung der Preisstruktur von Dienstleistungsschecks, um die Senkung des Unfallversicherungsbeitrages technisch und preislich handhabbar zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.