Stärkung der Minderheitenrechte bei Untersuchungsausschüssen

Zusammenfassung

Der Antrag stärkt die Rechte der parlamentarischen Minderheit, indem er das Recht vorsieht, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen zu verlangen.
einfache Mehrheit XXV 11.12.2014
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Einführung eines Rechts für Minderheiten zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
  • Einsetzung möglich durch 20 Abgeordnete desselben Klubs einmal pro Gesetzgebungsperiode.
  • Verpflichtung zur Erstellung eines Berichts innerhalb eines Jahres nach der Bildung des Ausschusses.
  • Erweiterte Rechte für einzelne Ausschussmitglieder, um Zeugen zu laden oder Akten einzufordern.

Reden

20 Reden insgesamt

Pro
Contra
2:00 min
Antrag 306/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
3:32 min
Antrag 306/A - Geschäftsordnungsgesetz 1975
Relevante Medienberichte
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