Keine Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder!
abgestimmt am
12.06.2014
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Befreiung von Trinkgeldern und entsprechenden Pauschalen von der Sozialversicherung, da diese aktuell trotz Steuerfreiheit als Bemessungsgrundlage für Beiträge dienen.
einfache MehrheitXXV12.06.2014
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Trinkgelder sind aktuell zwar von der Einkommensteuer befreit, unterliegen aber weiterhin der Sozialversicherungspflicht.
Es werden monatliche Pauschalen von bis zu 80 Euro als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen.
Diese Pauschalbeträge werden oft unabhängig davon berechnet, ob das Trinkgeld tatsächlich in dieser Höhe geflossen ist.
Besonders betroffen sind Berufe im Dienstleistungssektor wie Friseure, Kosmetiker, Masseure sowie Personal in der Gastronomie und im Tourismus.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.