Beibehaltung des Gleichenberger Abkommens und Schutz der Rechte von Doppelbesitzern

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Erhalt des Gleichenberger Abkommens, um die Rechte von Personen mit Grundbesitz in Österreich und Slowenien zu sichern. Insbesondere sollen diese weiterhin Wein aus slowenischen Trauben mit der steirischen Marke und Prüfnummer kennzeichnen dürfen.
einfache Mehrheit XXV 04.05.2016
Entschließung
Wein
Weinbau

Schwerpunkte

  • Sicherung der Rechte von Personen mit Grundbesitz in Österreich und Slowenien.
  • Erhalt des Gleichenberger Abkommens zur Regelung des Grenzverkehrs und der Landwirtschaft.
  • Schutz der Möglichkeit, Wein aus slowenischen Trauben als steirischen Qualitätswein zu vermarkten.
  • Verhinderung des Verlusts der steirischen Marke und der österreichischen Prüfnummer für diese Erzeugnisse.

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