Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine höhere Toleranz gegenüber Kinderlärm im Nachbarschaftsrecht. Lärm durch Kinder soll nur bei unzumutbarer Beeinträchtigung untersagt werden können.einfache Mehrheit XXV 14.10.2014
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Erhöhung der Toleranz gegenüber Lärm, der durch Kinder verursacht wird.
- Kinderlärm darf nur dann untersagt werden, wenn er die Nutzung der Wohnung oder des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt.
- Die Regelung gilt auch dann, wenn der Lärm das ortsübliche Maß überschreitet.
- Ziel ist es, die gesellschaftliche Bedeutung von Kindern im Recht zu verankern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.