Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Deckelung der Parteienförderung auf 2,5 Euro pro Stimme vor und schränkt die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden durch öffentliche Funktionäre ein.2/3 Mehrheit XXV 12.12.2013
Gesetz
Verfassung
Politische Partei
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Begrenzung der staatlichen Parteienförderung auf maximal 2,5 Euro pro Stimme.
- Festlegung einer neuen Verfassungsbestimmung zur Regelung der Fördermittel durch Bund, Länder und Gemeinden.
- Anpassung der jährlichen Fördersumme pro Stimme im Parteien-Förderungsgesetz.
- Spenden von Empfängern öffentlicher Bezüge an Parteien dürfen nicht mehr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Reden
6 Reden insgesamt
Pro
Contra
Hable Rainer, Dr.
NEOS-LIF
Relevante Medienberichte
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