Reform der Parteienfinanzierung und steuerliche Neuregelung von Parteispenden

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Deckelung der Parteienförderung auf 2,5 Euro pro Stimme vor und schränkt die steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden durch öffentliche Funktionäre ein.
2/3 Mehrheit XXV 12.12.2013
Gesetz
Verfassung
Politische Partei
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Begrenzung der staatlichen Parteienförderung auf maximal 2,5 Euro pro Stimme.
  • Festlegung einer neuen Verfassungsbestimmung zur Regelung der Fördermittel durch Bund, Länder und Gemeinden.
  • Anpassung der jährlichen Fördersumme pro Stimme im Parteien-Förderungsgesetz.
  • Spenden von Empfängern öffentlicher Bezüge an Parteien dürfen nicht mehr als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Reden

6 Reden insgesamt

Pro
Contra
5:02 min
Erste Lesung: Antrag 5/A - Parteiengesetz, Parteien-Förderungsgesetz und Einkommensteuergesetz, Änd.
3:57 min
Erste Lesung: Antrag 5/A - Parteiengesetz, Parteien-Förderungsgesetz und Einkommensteuergesetz, Änd.
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