Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es der Bundesregierung, Mitglieder des Aufsichtsrats der ÖIAG zusätzlich zu einem wichtigen Grund abzuberauben.einfache Mehrheit XXV 25.06.2014
Gesetz
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
- Erweiterung der Möglichkeiten, Mitglieder des Aufsichtsrats der ÖIAG vorzeitig aus dem Amt zu entfernen.
- Ein Beschluss der Bundesregierung soll als neuer, zusätzlicher Grund für eine Abberufung dienen können.
- Die bisherige Regelung, dass ein wichtiger Grund für eine Abberufung nötig ist, bleibt weiterhin bestehen.
- Das Ziel der Änderung ist eine stärkere Wahrung der Interessen der Republik Österreich gegenüber der ÖIAG.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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