Einsichtsrecht in Aufnahmeprüfungen an Universitäten

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Studieninteressierte bei Aufnahmeverfahren an Universitäten das Recht erhalten, ihre Prüfungsunterlagen und Protokolle einzusehen.
einfache Mehrheit XXV 14.10.2015
Gesetz
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Ausweitung des Rechts auf Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen.
  • Die Regelungen zur Einsicht in Unterlagen sollen nun auch für die Aufnahmeprüfungen an Universitäten gelten.
  • Ziel ist es, Studieninteressierten eine bessere Vorbereitung auf künftige Prüfungen zu ermöglichen.

Reden

14 Reden insgesamt

Pro
Contra
Universitätsgesetz 2002 und Forschungsorganisationsgesetz
Universitätsgesetz 2002 und Forschungsorganisationsgesetz
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