Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf staatliche Rechtsträger auszuweiten, um den Schutz der Menschenrechte und die Kontrolle der Verwaltung zu stärken.2/3 Mehrheit XXV 27.11.2014
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Erweiterung der Beschwerdemöglichkeit für Bürger auf staatliche Rechtsträger.
- Die Volksanwaltschaft darf Missstände und Menschenrechtsverletzungen bei bestimmten Rechtsträgern prüfen.
- Alle Organe der Verwaltung sind verpflichtet, der Volksanwaltschaft bei der Arbeit zu helfen und Auskunft zu geben.
- Die Volksanwaltschaft kann Empfehlungen aussprechen, denen die Behörden nachweisen müssen, warum sie nicht folgen.
Dokumente (PDFs)
Relevante Medienberichte
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